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415.441 ORGRVSFROVSFVSF CH-ZH

Art. 22 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)

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Art. 22

1 Anträge auf Behandlung eines Traktandums in der Standort- Traktanden

fakultätsversammlung sind der Standortdekanin oder dem Standort-

dekan bis spätestens neun Tage vor dem Sitzungsdatum schriftlich ein-

zureichen.

2 Nicht traktandierte Geschäfte können bei Beginn einer Sitzung in

die Traktandenliste aufgenommen werden, wenn mindestens drei Viertel

der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und sich mindestens

drei Viertel der Anwesenden für die Traktandierung aussprechen.

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