415.441
ORGRVSFROVSFVSF
CH-ZH
Art. 22 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)
Art. 22
1 Anträge auf Behandlung eines Traktandums in der Standort- Traktanden
fakultätsversammlung sind der Standortdekanin oder dem Standort-
dekan bis spätestens neun Tage vor dem Sitzungsdatum schriftlich ein-
zureichen.
2 Nicht traktandierte Geschäfte können bei Beginn einer Sitzung in
die Traktandenliste aufgenommen werden, wenn mindestens drei Viertel
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und sich mindestens
drei Viertel der Anwesenden für die Traktandierung aussprechen.