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415.441 ORGRVSFROVSFVSF CH-ZH

Art. 2 : Organisationsreglement der VetsuisseFakultät der Universität Zürich (OrgR VSF)

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Art. 2

1 Die Vetsuisse-Fakultät legt besonderen Wert auf die Chan- Chancen-

cengleichheit.

2 Sie unterstützt ihre Organe und Gremien, um im Sinne der Gleich-

stellungspolitik der Universität Zürich auf allen Stufen und Funktionen

eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter zu erzielen und die

Diversität zu berücksichtigen.

gleichheit und

Diversität

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