415.438
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CH-ZH
Art. 4 : Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO MeF)
Art. 4
Voraussetzungen für die Habilitation sind
a. erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Universität
Zürich oder an einer anderen in- oder ausländischen universitären
Hochschule oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtung mit der
Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels,
b. ausgewiesene akademische und bei entsprechenden Lehrgebieten
klinische Qualifikation im Fachgebiet der Habilitation,
c. wissenschaftliche Publikationstätigkeit,
d. nachgewiesene Lehrtätigkeit und pädagogisch-didaktische Fähig-
keiten.