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415.437 VZZMOCMDRCMDCMD CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (VZZM)

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Art. 3

1 Das ZZM hat die folgenden Aufgaben auf den Gebieten der Aufgaben

Zahnmedizin und der enoralen Medizin

a. klinische und nicht klinische Forschung, Lehre und Nachwuchsförde-

rung,

b. wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Studierenden,

c. Weiterbildung und Fortbildung von Zahnärztinnen und Zahnärz-

ten,

d. Erbringung von Dienstleistungen.

2 Es betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Poliklinik.

3 Es verfügt über ein elektronisches Klinikinformationssystem.

1.10.23 - 122

1

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2. Abschnitt: Organisation

A. Organe

V-ZZM

Aufsichtsorgan

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