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VZZMOCMDRCMDCMD
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (VZZM)
Art. 3
1 Das ZZM hat die folgenden Aufgaben auf den Gebieten der Aufgaben
Zahnmedizin und der enoralen Medizin
a. klinische und nicht klinische Forschung, Lehre und Nachwuchsförde-
rung,
b. wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Studierenden,
c. Weiterbildung und Fortbildung von Zahnärztinnen und Zahnärz-
ten,
d. Erbringung von Dienstleistungen.
2 Es betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Poliklinik.
3 Es verfügt über ein elektronisches Klinikinformationssystem.
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2. Abschnitt: Organisation
A. Organe
V-ZZM
Aufsichtsorgan