Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.437 VZZMOCMDRCMDCMD CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (VZZM)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

1 Das ZZM gliedert sich in klinische und nicht klinische wissen- Gliederung

schaftliche Organisationseinheiten.

tion.

2 Es verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen und Administra-

← Art. 1 Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (VZZM) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →