Art. 3 : Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 3
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt kumulativ Allgemeine
über
a. ein eidgenössisches Arztdiplom, ein eidgenössisches Zahnarzt-
diplom oder ein eidgenössisches Chiropraktorendiplom oder eine
Anerkennung eines ausländischen Arztdiploms, Zahnarztdiploms
oder Chiropraktorendiploms durch die Medizinalberufekommission
(MEBEKO),
Voraus-
setzungen
1.10.23 - 122
1
415.436 Titel «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent»
b. einen erfolgreichen Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Univer-
sität Zürich oder an einer anderen in- oder ausländischen universi-
tären Hochschule oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtung mit
der Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels sowie
c. einen eidgenössischen Weiterbildungstitel (SIWF) oder eine äqui-
valente klinische Spezialisierung in der Zahnmedizin oder Chiro-
praktik oder eine Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungs-
titels oder einer äquivalenten klinischen Spezialisierung in der Zahn-
medizin oder Chiropraktik durch die MEBЕКО.
Publikations-
tätigkeit