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415.436 CH-ZH

Art. 3 : Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 3

Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt kumulativ Allgemeine

über

a. ein eidgenössisches Arztdiplom, ein eidgenössisches Zahnarzt-

diplom oder ein eidgenössisches Chiropraktorendiplom oder eine

Anerkennung eines ausländischen Arztdiploms, Zahnarztdiploms

oder Chiropraktorendiploms durch die Medizinalberufekommission

(MEBEKO),

Voraus-

setzungen

1.10.23 - 122

1

415.436 Titel «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent»

b. einen erfolgreichen Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Univer-

sität Zürich oder an einer anderen in- oder ausländischen universi-

tären Hochschule oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtung mit

der Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels sowie

c. einen eidgenössischen Weiterbildungstitel (SIWF) oder eine äqui-

valente klinische Spezialisierung in der Zahnmedizin oder Chiro-

praktik oder eine Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungs-

titels oder einer äquivalenten klinischen Spezialisierung in der Zahn-

medizin oder Chiropraktik durch die MEBЕКО.

Publikations-

tätigkeit

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