415.436
CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 2
Die Titelträgerin oder der Titelträger ist berechtigt, den Titel Führung
während ihrer oder seiner Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät des Titels
zu tragen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung der Lehrtätigkeit oder
durch Entzug durch die Erweiterte Universitätsleitung.
B. Kriterien für die Beurteilung der Gesuche