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Art. 2 : Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 2

Die Titelträgerin oder der Titelträger ist berechtigt, den Titel Führung

während ihrer oder seiner Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät des Titels

zu tragen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung der Lehrtätigkeit oder

durch Entzug durch die Erweiterte Universitätsleitung.

B. Kriterien für die Beurteilung der Gesuche

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