415.435
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Art. 2
Als Aufgaben des Zentrums gelten
1. Bewirtschaftung gemeinsamer, zentrumsbezogener, räumlicher,
apparativer, personeller und finanzieller Ressourcen,
2. Förderung klinikbezogener Grundlagenforschung, die von For-
schungsgruppen an Kliniken, Abteilungen und Instituten des Uni-
versitätsspitals durchgeführt wird,
3. Förderung probanden- und patientenbezogener klinischer For-
schung im Rahmen einer Klinischen Forschungsstation am Uni-
versitätsspital (KFS-USZ),
4. Förderung der Kooperation zwischen Forschungsgruppen.
Aufgaben