Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.431 ORGRMEFROFMMeFFM CH-ZH

Art. 2 : Organisationsreglement der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR MeF)

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Art. 2

1 Die Medizinische Fakultät legt besonderen Wert auf die Chancen-

Chancengleichheit.

2 Sie unterstützt ihre Gremien, um gemäss der Gleichstellungspolitik

der UZH auf allen Stufen und Funktionen eine ausgewogene Vertre-

tung beider Geschlechter zu erzielen und die Diversität zu berücksich-

tigen.

gleichheit

und Diversität

2. Abschnitt: Gliederung und Organisation der Fakultät

A. Organe und Fachbereiche

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