415.428
HABILOWWFOHHECHEC
CH-ZH
Art. 7 : Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF)
Art. 7
1 Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus einem Probe- Mündliche
vortrag (mündliche Habilitationsleistung als wissenschaftlicher Vortrag) Habilitations-
leistung
mit anschliessendem Kolloquium.
2 Sie soll ein abgegrenztes Thema auf wissenschaftlichem Niveau ver-
ständlich darlegen oder vermitteln und die Möglichkeit bieten, didak-
tische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
C. Habilitationsverfahren