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Art. 7 : Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF)

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Art. 7

1 Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus einem Probe- Mündliche

vortrag (mündliche Habilitationsleistung als wissenschaftlicher Vortrag) Habilitations-

leistung

mit anschliessendem Kolloquium.

2 Sie soll ein abgegrenztes Thema auf wissenschaftlichem Niveau ver-

ständlich darlegen oder vermitteln und die Möglichkeit bieten, didak-

tische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

C. Habilitationsverfahren

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