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415.428 HABILOWWFOHHECHEC CH-ZH

Art. 5 : Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF)

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Art. 5

1 Voraussetzungen für die Habilitation sind

a. erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Wirtschafts-

wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich oder an einer

anderen in- oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule mit

der Befugnis zur Führung des entsprechenden akademischen Gra-

des.

b. wissenschaftliche Publikationstätigkeit,

c. wissenschaftliche Lehrtätigkeit und pädagogisch-didaktische Fähig-

keiten.

2 In begründeten Fällen kann der Fakultätsausschuss über Abs.1

lit. a hinaus auch Abschlüsse auf der Doktoratsstufe aus anderen Fach-

richtungen anerkennen.

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