415.428
HABILOWWFOHHECHEC
CH-ZH
Art. 5 : Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF)
Art. 5
1 Voraussetzungen für die Habilitation sind
a. erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Wirtschafts-
wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich oder an einer
anderen in- oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule mit
der Befugnis zur Führung des entsprechenden akademischen Gra-
des.
b. wissenschaftliche Publikationstätigkeit,
c. wissenschaftliche Lehrtätigkeit und pädagogisch-didaktische Fähig-
keiten.
2 In begründeten Fällen kann der Fakultätsausschuss über Abs.1
lit. a hinaus auch Abschlüsse auf der Doktoratsstufe aus anderen Fach-
richtungen anerkennen.