Art. 2 : Promotionsverordnung über das Doktorat in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 2
1 Das Doktoratsstudium besteht aus der Anfertigung einer Ausrichtung
Dissertation sowie einem curricularen Anteil (im Folgenden Lehr-
veranstaltungsprogramm genannt), der dem Erwerb von Kompeten-
zen für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der
Dissertation dient. Es soll für eine weitere wissenschaftliche Karriere
oder die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Gesellschaft
und Wirtschaft qualifizieren.
2 Der Abschluss erfolgt in einem in der Doktoratsordnung geregel-
ten Doktoratsprogramm. Die Doktoratsprogramme unterscheiden
sich (1) hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung (Studienrichtungen)
und (2) hinsichtlich formaler Gesichtspunkte. Bezüglich Letzterer
wird unterschieden zwischen
a. Track A: Allgemeines Doktoratsprogramm,
b. Track B: Strukturiertes Doktoratsprogramm,
c. Track C: Strukturiertes Fast-Track-Doktoratsprogramm für ausge-
wählte Bachelorabsolventinnen und -absolventen, bestehend aus
einer Master- und einer Doktoratsstufe.