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Art. 2 : Promotionsverordnung über das Doktorat in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 2

1 Das Doktoratsstudium besteht aus der Anfertigung einer Ausrichtung

Dissertation sowie einem curricularen Anteil (im Folgenden Lehr-

veranstaltungsprogramm genannt), der dem Erwerb von Kompeten-

zen für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der

Dissertation dient. Es soll für eine weitere wissenschaftliche Karriere

oder die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Gesellschaft

und Wirtschaft qualifizieren.

2 Der Abschluss erfolgt in einem in der Doktoratsordnung geregel-

ten Doktoratsprogramm. Die Doktoratsprogramme unterscheiden

sich (1) hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung (Studienrichtungen)

und (2) hinsichtlich formaler Gesichtspunkte. Bezüglich Letzterer

wird unterschieden zwischen

a. Track A: Allgemeines Doktoratsprogramm,

b. Track B: Strukturiertes Doktoratsprogramm,

c. Track C: Strukturiertes Fast-Track-Doktoratsprogramm für ausge-

wählte Bachelorabsolventinnen und -absolventen, bestehend aus

einer Master- und einer Doktoratsstufe.

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