415.421
ORGRWWFROSESWWFSE
CH-ZH
Art. 9 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 9
1 Das Dekanat erbringt zentrale Dienstleistungen für die Fa- Aufgaben
kultät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan und den Fakultäts-
vorstand in der Führung der Geschäfte.
2 Es wird durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer
geleitet. Ihr oder ihm obliegen insbesondere die Auswahl und Führung
des Personals sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel des Deka-
nats.
3 Die Dekanin oder der Dekan ist die oder der Vorgesetzte der Ge-
schäftsführerin oder des Geschäftsführers des Dekanats.
E. Fakultätsausschuss