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Art. 9 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)

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Art. 9

1 Das Dekanat erbringt zentrale Dienstleistungen für die Fa- Aufgaben

kultät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan und den Fakultäts-

vorstand in der Führung der Geschäfte.

2 Es wird durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer

geleitet. Ihr oder ihm obliegen insbesondere die Auswahl und Führung

des Personals sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel des Deka-

nats.

3 Die Dekanin oder der Dekan ist die oder der Vorgesetzte der Ge-

schäftsführerin oder des Geschäftsführers des Dekanats.

E. Fakultätsausschuss

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