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Art. 6 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)

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Art. 6

1 Die Dekanin oder der Dekan sowie mindestens zwei Pro- Zusammen-

dekaninnen oder Prodekane bilden den Fakultätsvorstand.

2 Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Dekanats

nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

setzung

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