415.421
ORGRWWFROSESWWFSE
CH-ZH
Art. 6 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 6
1 Die Dekanin oder der Dekan sowie mindestens zwei Pro- Zusammen-
dekaninnen oder Prodekane bilden den Fakultätsvorstand.
2 Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Dekanats
nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
setzung