Art. 5 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 5
1 Der Dekanin oder dem Dekan obliegt die Antragstellung Zuständigkeiten
zuhanden der Universitätsleitung in folgenden Bereichen
a. Fakultätsbudget, konsolidiert aus den Budgets der Institute und
weiterer Organisationseinheiten,
b. Budget für die Löhne der Professorinnen und Professoren zuzüg-
lich der Arbeitgeberbeiträge,
c. Entwicklungs- und Finanzplanung der Fakultät,
d. Räume und Infrastruktur,
2 Sie oder er ist zuständig für die Vorbereitung und Antragstellung
zuhanden der Fakultätsversammlung in folgenden Bereichen
a. Schaffung, Umwandlung, Aufhebung und Umbenennung von Lehr-
stühlen, Instituten und weiteren Organisationseinheiten,
b. Wahl der Prodekaninnen und Prodekane,
c. Entlassung von Professorinnen und Professoren,
d. Erlass von fakultären Reglementen.
3 Sie oder er ist insbesondere zuständig für die
a. Vertretung der Interessen der Fakultät in der Erweiterten Univer-
sitätsleitung sowie gegenüber der Universitätsleitung,
b. Entwicklung und Umsetzung der fakultären Strategie,
c. Pflege der Aussenbeziehungen,
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OrgR WWF
d. Aufsicht über die Institute und weiteren Organisationseinheiten der
Fakultät,
e. Leitung des Fakultätsvorstandes, des Fakultätsausschusses und der
Fakultätsversammlung,
f. Zuteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten an die Prodekanin-
nen und Prodekane,
g. Absprache bezüglich Freistellung und weitere Rahmenbedingungen
mit der Universitätsleitung,
h. Durchführung von Berufungsverhandlungen gemeinsam mit der
zuständigen Prorektorin oder dem zuständigen Prorektor,
i. Einleitung von Direktberufungsverfahren in Konsultation mit der
jeweiligen Institutsdirektorin oder dem jeweiligen Institutsdirektor,
j. Einleitung von Bleibeverhandlungen in Konsultation mit der je-
weiligen Institutsdirektorin oder dem jeweiligen Institutsdirektor,
k. Verantwortung über die Ressourcen der Fakultät, insbesondere
Finanzen, Räume und Infrastruktur, sowie deren Zuweisung an die
Institute und weiteren Organisationseinheiten,
1. Bewirtschaftung des Lohnbudgets der Professorinnen und Profes-
soren zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge der Fakultät,
m. Führungsverantwortung gegenüber Professorinnen und Professo-
ren im Rahmen der universitären Vorgaben,
n. Aufsicht über das Lehrangebot zur Erreichung der Lehrziele,
o. Aufsicht über das Weiterbildungsangebot,
p. Förderung der Forschung,
q. Nachwuchsförderung,
r. Förderung der Diversität und Gleichstellung, insbesondere Gleich-
stellung der Geschlechter sowie von Menschen mit Behinderung,
s. jährliche fakultäre Berichterstattung,
t. Stellungnahme zu den Institutsordnungen vor Antragstellung an die
Universitätsleitung,
u. Festsetzung der Pflichtenhefte der ständigen und nicht ständigen
Kommissionen,
v. Anstellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des
Dekanats.
4 Sie oder er erfüllt die ihr oder ihm zugewiesenen Aufgaben ge-
mäss UniG, UniO und Personalverordnung der Universität Zürich vom
29. September 2014 (PVO-UZH)5.
5 Sie oder er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die keinem an-
deren Organ übertragen sind.
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C. Fakultätsvorstand
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