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Art. 35 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)

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Art. 35

Das Dekanat bewahrt die Sitzungsakten der Fakultätsgre- Archivierung

mien, die Dossiers über Dozierende und Studierende sowie wichtige

Korrespondenz während zehn Jahren auf. Anschliessend übergibt es

die Akten dem Universitätsarchiv.

4. Abschnitt: Schlussbestimmung

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