415.421
ORGRWWFROSESWWFSE
CH-ZH
Art. 35 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 35
Das Dekanat bewahrt die Sitzungsakten der Fakultätsgre- Archivierung
mien, die Dossiers über Dozierende und Studierende sowie wichtige
Korrespondenz während zehn Jahren auf. Anschliessend übergibt es
die Akten dem Universitätsarchiv.
4. Abschnitt: Schlussbestimmung