415.421
ORGRWWFROSESWWFSE
CH-ZH
Art. 32 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 32
1 Die schriftliche und elektronische Durchführung von Ver-
sammlungen und Sitzungen richtet sich nach der UniO.
2 Anwesenheitsquoren und Teilnahmepflichten gemäss diesem Re-
glement gelten sinngemäss.
3 Die Stimmberechtigten werden bei der elektronischen Wahl oder
Abstimmung vorgängig in geeigneter Weise über die Handhabung in-
struiert.
Schweigepflicht
C. Schweigepflicht, Informationsrecht, Archivierung