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Art. 32 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)

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Art. 32

1 Die schriftliche und elektronische Durchführung von Ver-

sammlungen und Sitzungen richtet sich nach der UniO.

2 Anwesenheitsquoren und Teilnahmepflichten gemäss diesem Re-

glement gelten sinngemäss.

3 Die Stimmberechtigten werden bei der elektronischen Wahl oder

Abstimmung vorgängig in geeigneter Weise über die Handhabung in-

struiert.

Schweigepflicht

C. Schweigepflicht, Informationsrecht, Archivierung

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