415.421
ORGRWWFROSESWWFSE
CH-ZH
Art. 22 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)
Art. 22
1 Die fakultäre Tenure-Kommission ist eine ständige Kom-
mission. Sie setzt sich zusammen aus vier ordentlichen Professorinnen
und Professoren eines jeden Instituts gemäss § 1 Abs. 1.
2 Die Mitglieder werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren ge-
wählt. Wiederwahl ist möglich.
3 Die Mitglieder der ständigen Tenure-Kommission sind jeweils von
Amtes wegen Mitglieder der individuellen Tenure-Kommissionen.
3. Abschnitt: Verfahrensvorschriften
A. Sitzungen
Ordentliche
Sitzungen