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Art. 22 : Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF)

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Art. 22

1 Die fakultäre Tenure-Kommission ist eine ständige Kom-

mission. Sie setzt sich zusammen aus vier ordentlichen Professorinnen

und Professoren eines jeden Instituts gemäss § 1 Abs. 1.

2 Die Mitglieder werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren ge-

wählt. Wiederwahl ist möglich.

3 Die Mitglieder der ständigen Tenure-Kommission sind jeweils von

Amtes wegen Mitglieder der individuellen Tenure-Kommissionen.

3. Abschnitt: Verfahrensvorschriften

A. Sitzungen

Ordentliche

Sitzungen

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