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415.418 HABILORWFOHABRWFRH CH-ZH

Art. 2 : Habilitationsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO RWF)

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Art. 2

Die Grundlagen für die Habilitation bilden eine schriftliche Grundlagen

und eine mündliche Habilitationsleistung.

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