415.418
HABILORWFOHABRWFRH
CH-ZH
Art. 1 : Habilitationsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO RWF)
Art. 1
¹ Die Habilitationsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fa- Geltungsbereich
kultät der Universität Zürich (HabilO RWF) regelt das Verfahren der
Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Zürich (RWF).
² Sie stützt sich auf die Rahmenverordnung über die Habilitation
an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO Habil) und
konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen
für die RWF.
³ Soweit die HabilO RWF keine Bestimmungen enthält, gilt unmit-
telbar die RVO Habil.