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415.418 HABILORWFOHABRWFRH CH-ZH

Art. 1 : Habilitationsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO RWF)

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Art. 1

¹ Die Habilitationsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fa- Geltungsbereich

kultät der Universität Zürich (HabilO RWF) regelt das Verfahren der

Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität

Zürich (RWF).

² Sie stützt sich auf die Rahmenverordnung über die Habilitation

an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO Habil) und

konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen

für die RWF.

³ Soweit die HabilO RWF keine Bestimmungen enthält, gilt unmit-

telbar die RVO Habil.

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