415.415.7
RVODDRWFO-CDDFDDD
CH-ZH
Art. 2 : Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (RVO DD RWF)
Art. 2
1 Auf die Double Degree Masterstudiengänge finden diese Anwendbares
RVO sowie die Studienordnung zu den Double Degree Studiengängen Recht
Anwendung.
2 Sofern diese RVO keine abweichenden Bestimmungen enthält,
gelten die Rahmenverordnung über den Bachelor- und den Masterstu-
diengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
vom 21. September 2020 (RVO RWF)5 und die entsprechende Studien-
ordnung sowie die für Austauschstudierende anwendbaren Bestimmun-
gen in den allgemeinen Erlassen der UZH.
3 Ergänzend sind die Kooperationsvereinbarungen mit den Partner-
fakultäten anwendbar.
II. Organisation