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415.415.7 RVODDRWFO-CDDFDDD CH-ZH

Art. 2 : Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (RVO DD RWF)

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Art. 2

1 Auf die Double Degree Masterstudiengänge finden diese Anwendbares

RVO sowie die Studienordnung zu den Double Degree Studiengängen Recht

Anwendung.

2 Sofern diese RVO keine abweichenden Bestimmungen enthält,

gelten die Rahmenverordnung über den Bachelor- und den Masterstu-

diengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

vom 21. September 2020 (RVO RWF)5 und die entsprechende Studien-

ordnung sowie die für Austauschstudierende anwendbaren Bestimmun-

gen in den allgemeinen Erlassen der UZH.

3 Ergänzend sind die Kooperationsvereinbarungen mit den Partner-

fakultäten anwendbar.

II. Organisation

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