415.413
CH-ZH
Art. 39 : Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)
Art. 39
Nach Abnahme oder Abweisung der Dissertation besteht
ein Akteneinsichtsrecht.
Einsprache
und Rekurs