415.413
CH-ZH
Art. 36 : Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)
Art. 36
1 Die Promotionsurkunde enthält den Titel sowie das Prädi- Promotions-
kat der Dissertation. Sie trägt überdies die Unterschriften der Dekanin urkunde
oder des Dekans und der Rektorin oder des Rektors sowie das Siegel
der Universität.4
2 Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache abgefasst, auf
Verlangen auch in einer anderen Landessprache. Es wird eine eng-
lische Ubersetzung ausgestellt.