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Art. 36 : Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)

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Art. 36

1 Die Promotionsurkunde enthält den Titel sowie das Prädi- Promotions-

kat der Dissertation. Sie trägt überdies die Unterschriften der Dekanin urkunde

oder des Dekans und der Rektorin oder des Rektors sowie das Siegel

der Universität.4

2 Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache abgefasst, auf

Verlangen auch in einer anderen Landessprache. Es wird eine eng-

lische Ubersetzung ausgestellt.

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