Art. 3 : Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung)
Art. 3
1 Auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wer- Mitteilungen
den für jedes Semester das kommentierte Vorlesungsverzeichnis (Web
VVZ) sowie für das Doktorat wesentliche Mitteilungen publiziert.
2 Informationen, welche das Doktorat betreffen, werden den Dok-
torierenden zudem über ein persönliches UniAccess-Konto zugesandt,
welches mit der Immatrikulation eröffnet wird. Die Informationen gel-
ten als zugegangen, sobald sie von der UniAccess-Mailbox abrufbar
sind.
1.4.18-100
1
415.413 Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.)
3 Die Einwendung, dass jemand den Inhalt einer zugestellten E-Mail
beziehungsweise des vom Dekanat bezeichneten Publikationsorgans
oder der gültigen Merkblätter nicht gekannt habe, ist ausgeschlossen.
2. Abschnitt: Arten, Aufbau und Ziele des Doktorats
Arten des
Doktorats
Aufbau des
Doktorats
Ziele des
Doktorats
Allgemeines
Doktorat