Art. 2 : Organisationsreglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR RWF)
Art. 2
1 Die Rechtswissenschaftliche Fakultät richtet sich bei der Er- Leitprinzipien
füllung ihrer organisatorischen Aufgaben an der akademischen For-
schungs-, Lehr- und Lernfreiheit sowie an folgenden Leitprinzipien
aus
1. klare und verbindliche Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkei-
ten und Kompetenzen auf allen Führungsstufen,
2. schlanke Strukturen und flexible Prozesse zur effizienten Erfüllung
von Führungs- und Verwaltungsaufgaben unter grösstmöglicher
Entlastung der Fakultätsmitglieder zugunsten von Forschung und
Lehre,
3. Transparenz sowie situations- und personengerechte Zuordnung der
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
2 Bei der Mittelverteilung wird der Lehr- und Prüfungsleistung sowie
fakultären Führungsaufgaben Rechnung getragen.
1.4.23-120
1
415.411
OrgR RWF
Organe