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Art. 1 : Verordnung über die Titularprofessur an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (TPV ThF)

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Art. 1

1 Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Ernennung zur Regelungs-

Titularprofessorin oder zum Titularprofessor bzw. das Verfahren zur bereich

Verlängerung der Titularprofessur an der Theologischen Fakultät der

Universität Zürich (ThF).

2 Soweit diese Verordnung über die Titularprofessur keine Bestim-

mungen enthält, gilt unmittelbar die RVO ΤΡ.

B. Ernennung zur Titularprofessorin oder zum Titularprofessor

Verordnung über die Titularprofessur an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (TPV ThF) Art. 2 →

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