415.36 CH-ZH Art. 8 : Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 8 Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt. ← Art. 7 Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen Art. 9 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →