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415.36 CH-ZH

Art. 6 : Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen

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Art. 6

Die Anmeldung zu Prüfungen ist unter Verwendung des vor-

geschriebenen Formulars der Universitätskanzlei zuhanden des Präsi-

denten einzureichen.

1.4.00 - 28

1

415.36

Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen

Es sind beizulegen

1. ein amtlicher Ausweis, aus dem hervorgeht, dass der Kandidat bis

zum Beginn des der Prüfung folgenden Semesters das 18. Alters-

jahr zurückgelegt haben wird,

2. ein in deutscher, französischer oder italienischer Sprache abgefass-

ter Lebenslauf, mit genauer Darstellung des bisherigen Bildungs-

und Studienganges,

3. vollständige Zeugnisse der auf der Mittelschulstufe besuchten

Lehranstalten,

4. der Nachweis, dass die Bedingungen von § 10 erfüllt sind,

5. die Quittung der Universitätskasse über die einbezahlten Prü-

fungsgebühren,

6.2

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