Art. 6 : Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen
Art. 6
Die Anmeldung zu Prüfungen ist unter Verwendung des vor-
geschriebenen Formulars der Universitätskanzlei zuhanden des Präsi-
denten einzureichen.
1.4.00 - 28
1
415.36
Reglement für die kantonalen Maturitätsprüfungen
Es sind beizulegen
1. ein amtlicher Ausweis, aus dem hervorgeht, dass der Kandidat bis
zum Beginn des der Prüfung folgenden Semesters das 18. Alters-
jahr zurückgelegt haben wird,
2. ein in deutscher, französischer oder italienischer Sprache abgefass-
ter Lebenslauf, mit genauer Darstellung des bisherigen Bildungs-
und Studienganges,
3. vollständige Zeugnisse der auf der Mittelschulstufe besuchten
Lehranstalten,
4. der Nachweis, dass die Bedingungen von § 10 erfüllt sind,
5. die Quittung der Universitätskasse über die einbezahlten Prü-
fungsgebühren,
6.2