Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.34 VSUZH CH-ZH

Art. 4 : Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

Die Organe des VSUZH sind

a. der Rat des VSUZH,

b. der Vorstand des Rates,

c. die ständigen Kommissionen,

d. die weiteren studentischen Kommissionen,

e. die Einsprachekommission.

← Art. 3 Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →