Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.34 VSUZH CH-ZH

Art. 39 : Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39

Gründungsorgan des VSUZH ist der Studierendenrat der Gründungs-

Universität Zürich (StuRa).

organ

1.10.12 -78

9

415.34

Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft VSUZH

9. Übergangsbestimmungen

← Art. 38 Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) Art. 40 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →