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415.34 VSUZH CH-ZH

Art. 32 : Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH)

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Art. 32

1 Die Mitgliedschaft im VSUZH im Sinne von § 6 ist unab-

hängig von der Mitgliedschaft in den jeweiligen Fachvereinen.

2 Die Fachvereine können immatrikulierte Studierende der Uni-

versität Zürich unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im VSUZH auf-

nehmen.

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