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VSUZH
CH-ZH
Art. 2 : Statuten der öffentlichrechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH)
Art. 2
Der VSUZH vertritt die folgenden Anliegen und Interessen Zweck
der immatrikulierten Studierenden der Universität Zürich gegenüber
der Universität und der Öffentlichkeit
a. Stärkung der Mitbestimmung der Studierenden in bildungspoliti-
schen Belangen,
b. Förderung der ideellen und materiellen Wohlfahrt der Studieren-
den,
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Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft VSUZH
c. Förderung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter auf
allen Ebenen der UZH und in den Organen des Verbands,
d. Verbesserung des Informationsflusses unter den Studierenden,
e. Vernetzung der Studierenden untereinander und des Verbands mit
den studentischen Vereinen und anderen Studierendenschaften.