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415.322 CH-ZH

Verordnung über die zusätzliche Studiengebühr von ausländischen Studierenden an der Universität

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Ausländische Studierende bezahlen neben der Kollegiengeld-

pauschale und den Semesterbeiträgen eine zusätzliche Studiengebühr,

wenn sie im Zeitpunkt der Erlangung des Hochschulzulassungsauswei-

ses ihren gesetzlichen Wohnsitz weder in der Schweiz noch im Fürsten-

tum Liechtenstein hatten.

Die zusätzliche Studiengebühr beträgt pro Semester

a. Fr. 500 für Bachelorstudierende,

b. Fr. 100 für Masterstudierende, Doktorierende und Lehrdiplomstu-

dierende.

in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen.

1 OS 67, 158; Begründung siehe ABI 2012, 350.

2 Inkrafttreten: 1. Mai 2012.

3 LS 415.11.

1.7.12 - 77

1

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