415.321
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich
Art. 2
1 Die regulären Studiengebühren betragen pro Semester und Reguläre
pro Studiengang
a. für Studierende und Gaststudierende im Bachelor-,
Master- und Lehrdiplomstudium sowie Studierende
Studien-
gebühren
im Notariats- und im Ergänzungsprogramm
Fr. 720
b. für Doktorierende und Gaststudierende im Doktorats-
studium
Fr. 150
2 In diesen Gebühren ist eine pauschale Prüfungsgebühr enthalten.