415.321
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich
Art. 1
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1 Für die Prüfung der Bewerbung ist eine Bearbeitungsgebühr Bewerbungs-
zu bezahlen.
2 Die Bearbeitungsgebühr beträgt für die Prüfung der Bewerbung für
ein Bachelor- oder Masterstudium von Studienanwärterinnen und -anwär-
tern mit ausländischer Vorbildung Fr. 150, für alle übrigen Fr. 100.
3 Sofern eine Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich
ist, wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 300 erhoben.
4 Die Bewerbungsgebühren werden weder zurückerstattet noch an
andere Gebühren angerechnet.
gebühren