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415.321 CH-ZH

Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

5

1 Für die Prüfung der Bewerbung ist eine Bearbeitungsgebühr Bewerbungs-

zu bezahlen.

2 Die Bearbeitungsgebühr beträgt für die Prüfung der Bewerbung für

ein Bachelor- oder Masterstudium von Studienanwärterinnen und -anwär-

tern mit ausländischer Vorbildung Fr. 150, für alle übrigen Fr. 100.

3 Sofern eine Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich

ist, wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 300 erhoben.

4 Die Bewerbungsgebühren werden weder zurückerstattet noch an

andere Gebühren angerechnet.

gebühren

1 Die regulären Studiengebühren betragen pro Semester und Reguläre

pro Studiengang

a. für Studierende und Gaststudierende im Bachelor-,

Master- und Lehrdiplomstudium sowie Studierende

Studien-

gebühren

im Notariats- und im Ergänzungsprogramm

Fr. 720

b. für Doktorierende und Gaststudierende im Doktorats-

studium

Fr. 150

2 In diesen Gebühren ist eine pauschale Prüfungsgebühr enthalten.

1 Studierende auf Bachelor- und Masterstufe, welche die Stu- Erhöhte

diendauer der jeweiligen Studienstufe nach § 45 a der Verordnung über Studien-

die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich vom 27. August gebühren

20184 überschritten haben, entrichten erhöhte Studiengebühren.

2 Die erhöhten Studiengebühren betragen pro Semester und pro Stu-

diengang Fr. 1440.

3 In diesen Gebühren ist eine pauschale Prüfungsgebühr enthalten.

1. 1. 25-127

1

415.321 Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich

Die Studierenden der Medizinischen Fakultät und der Vet-

suisse-Fakultät entrichten zusätzlich die folgenden Prüfungsgebühren

pro Studienjahresprüfung

Medizinische

Fakultät und

Vetsuisse-

Fakultät

a. zusätzliche

a. Humanmedizin

Prüfungsgebühr b. Zahnmedizin

b. Eignungstest

Auditorinnen

und Auditoren

je Fr. 160 im 1. bis 4. und 6. Studienjahr

je Fr. 160 im 1. und 2. Studienjahr

je Fr. 240 im 3. und 5. Studienjahr

c. Veterinärmedizin je Fr. 250 im 1. bis 4. Studienjahr

Die Gebühr für die Teilnahme am Eignungstest für das Medi-

zinstudium beträgt Fr. 300.

Gebühren

a. bis 2 Semesterwochenstunden

Fr. 110

b. für jede weitere Semesterwochenstunde Fr. 55

2

1 OS 77, 221; Begründung siehe AB1 2022-03-25.

2 Inkrafttreten: 1. August 2022.

3 LS 415.11.

4 LS 415.31.

5 Fassung gemäss URB vom 3. Juni 2024 (OS 79, 417; ABI 2024-06-14). In Kraft

seit 1. Januar 2025.

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