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415.23 RVOHABILOCOHABILRVO CH-ZH

Art. 8 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)

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Art. 8

Das Habilitationsverfahren dient der Prüfung der Befähigung, Zweck

ein Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig an der Universi-

tät zu vertreten.

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