415.23
RVOHABILOCOHABILRVO
CH-ZH
Art. 8 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)
Art. 8
Das Habilitationsverfahren dient der Prüfung der Befähigung, Zweck
ein Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig an der Universi-
tät zu vertreten.