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415.23 RVOHABILOCOHABILRVO CH-ZH

Art. 7 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)

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Art. 7

1 Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus einem Probe-

vortrag oder einer an seine Stelle tretenden Lehrveranstaltung jeweils

mit anschliessender Diskussion.

2 Sie soll ein abgegrenztes Thema auf wissenschaftlichem Niveau ver-

ständlich darlegen oder vermitteln und die Möglichkeit bieten, didak-

tische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

2

RVO Habil

C. Habilitationsverfahren

415.23

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