415.23
RVOHABILOCOHABILRVO
CH-ZH
Art. 7 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)
Art. 7
1 Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus einem Probe-
vortrag oder einer an seine Stelle tretenden Lehrveranstaltung jeweils
mit anschliessender Diskussion.
2 Sie soll ein abgegrenztes Thema auf wissenschaftlichem Niveau ver-
ständlich darlegen oder vermitteln und die Möglichkeit bieten, didak-
tische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
2
RVO Habil
C. Habilitationsverfahren
415.23