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415.23 RVOHABILOCOHABILRVO CH-ZH

Art. 5 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)

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Art. 5

1 Voraussetzungen für die Habilitation sind

a. erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Universität

Zürich oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule mit

der Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels,

b. wissenschaftliche Publikationstätigkeit,

c. wissenschaftliche Lehrtätigkeit und pädagogisch-didaktische Fähig-

keiten.

2 Die Fakultäten können zusätzliche Voraussetzungen festlegen.

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