415.23
RVOHABILOCOHABILRVO
CH-ZH
Art. 5 : Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)
Art. 5
1 Voraussetzungen für die Habilitation sind
a. erfolgreicher Abschluss auf der Doktoratsstufe an der Universität
Zürich oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule mit
der Befugnis zur Führung des entsprechenden Titels,
b. wissenschaftliche Publikationstätigkeit,
c. wissenschaftliche Lehrtätigkeit und pädagogisch-didaktische Fähig-
keiten.
2 Die Fakultäten können zusätzliche Voraussetzungen festlegen.