415.211
LPRUZHRPEEUZH
CH-ZH
Art. 3 : Reglement über die Anstellung von externen Lehrpersonen an der Universität Zürich (LPRUZH)
Art. 3
8 Voraussetzungen für Lehranstellungen sind in der Regel ein Qualifikation
akademischer Abschluss einer anerkannten Hochschule und eine Spezia- der externen
lisierung in dem Themenbereich, dem die Lehrveranstaltung gewidmet Lehrpersonen
ist. Die Lehrpersonen legen auf Verlangen die entsprechenden Zeug-
nisse vor.
1. 1. 25-127
1
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B. Arbeitsverhältnis
Anstellung von externen Lehrpersonen (LPR-UZH)
Zuständigkeit
Dauer und
Lehrpensum
Mitteilung des
Lehrpensums
Aufgaben-
bereich
Leistungs-
kontrollen