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415.211 LPRUZHRPEEUZH CH-ZH

Art. 3 : Reglement über die Anstellung von externen Lehrpersonen an der Universität Zürich (LPRUZH)

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Art. 3

8 Voraussetzungen für Lehranstellungen sind in der Regel ein Qualifikation

akademischer Abschluss einer anerkannten Hochschule und eine Spezia- der externen

lisierung in dem Themenbereich, dem die Lehrveranstaltung gewidmet Lehrpersonen

ist. Die Lehrpersonen legen auf Verlangen die entsprechenden Zeug-

nisse vor.

1. 1. 25-127

1

415.211

B. Arbeitsverhältnis

Anstellung von externen Lehrpersonen (LPR-UZH)

Zuständigkeit

Dauer und

Lehrpensum

Mitteilung des

Lehrpensums

Aufgaben-

bereich

Leistungs-

kontrollen

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