415.21
PVOUZHOPEUZHRPDUZH
CH-ZH
Art. 73 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)
Art. 73
14 Die Personalkommission setzt sich zusammen aus
a. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Professorenschaft,
b. je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Stände des wissen-
schaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und
Lehrenden sowie des administrativen und technischen Personals,
c. je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Abteilungen Perso-
nal und Professuren,
d. einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Mitglieds
der Universitätsleitung mit beratender Stimme.
b. Zusammen-
setzung