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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 73 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 73

14 Die Personalkommission setzt sich zusammen aus

a. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Professorenschaft,

b. je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Stände des wissen-

schaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und

Lehrenden sowie des administrativen und technischen Personals,

c. je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Abteilungen Perso-

nal und Professuren,

d. einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Mitglieds

der Universitätsleitung mit beratender Stimme.

b. Zusammen-

setzung

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