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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 54 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 54

¹ Nebenbeschäftigungen sind Tätigkeiten, die von Angestell-

ten der Universität im eigenen Namen, ausserhalb ihrer universitären

Aufgaben und in der Regel gegen Entgelt erbracht werden.

2 Als Nebenbeschäftigungen gelten insbesondere Beratungstätigkei-

ten, auswärtige Lehrtätigkeiten, Verwaltungsratsmandate, die Über-

nahme von Geschäftsleitungen sowie die Erbringung anderer Dienst-

leistungen oder arbeitsvertraglicher Leistungen.14

Geltungsbereich

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