415.21
PVOUZHOPEUZHRPDUZH
CH-ZH
Art. 54 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)
Art. 54
¹ Nebenbeschäftigungen sind Tätigkeiten, die von Angestell-
ten der Universität im eigenen Namen, ausserhalb ihrer universitären
Aufgaben und in der Regel gegen Entgelt erbracht werden.
2 Als Nebenbeschäftigungen gelten insbesondere Beratungstätigkei-
ten, auswärtige Lehrtätigkeiten, Verwaltungsratsmandate, die Über-
nahme von Geschäftsleitungen sowie die Erbringung anderer Dienst-
leistungen oder arbeitsvertraglicher Leistungen.14
Geltungsbereich