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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 51 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 51

14 Der Altersrücktritt von Professorinnen und Professoren Altersrücktritt

richtet sich nach § 24 c Abs. 1 PG.

a. Im

Allgemeinen

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