415.21
PVOUZHOPEUZHRPDUZH
CH-ZH
Art. 49 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)
Art. 49
14 1 Professorinnen und Professoren sind für die Führung, b. Führung der
Förderung und Betreuung der ihnen direkt unterstellten Mitarbeite- Mitarbeiterin-
rinnen und Mitarbeiter verantwortlich.
2 Sie erstellen in Absprache mit den ihnen direkt unterstellten Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern deren Stellenbeschreibungen oder
Pflichtenhefte. Sie passen die Stellenbeschreibungen und Pflichtenhefte
bei Bedarf an, insbesondere wenn sich bestehende Aufgaben wesent-
lich verändern oder neue wesentliche Aufgaben dazukommen. Bei In-
haberinnen und Inhabern von Qualifikationsstellen beachten sie das
Rahmenpflichtenheft der Fakultät.
nen und Mit-
arbeiter