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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 49 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 49

14 1 Professorinnen und Professoren sind für die Führung, b. Führung der

Förderung und Betreuung der ihnen direkt unterstellten Mitarbeite- Mitarbeiterin-

rinnen und Mitarbeiter verantwortlich.

2 Sie erstellen in Absprache mit den ihnen direkt unterstellten Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeitern deren Stellenbeschreibungen oder

Pflichtenhefte. Sie passen die Stellenbeschreibungen und Pflichtenhefte

bei Bedarf an, insbesondere wenn sich bestehende Aufgaben wesent-

lich verändern oder neue wesentliche Aufgaben dazukommen. Bei In-

haberinnen und Inhabern von Qualifikationsstellen beachten sie das

Rahmenpflichtenheft der Fakultät.

nen und Mit-

arbeiter

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