Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 46 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 46

1 Professorinnen und Professoren übernehmen Ämter und

Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der Universität.

2 Sie nehmen an den Sitzungen des Senats und der Fakultät teil.

← Art. 45 Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH) Art. 47 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →