415.21
PVOUZHOPEUZHRPDUZH
CH-ZH
Art. 44 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)
Art. 44
Lehrveranstaltungen im Rahmen von Weiterbildungsange-
boten der Universität werden ordentlichen und ausserordentlichen
Professorinnen und Professoren im Umfang von bis zu zwei Semester-
wochenstunden an die Lehrverpflichtung angerechnet, wenn
a. sie nicht separat entschädigt werden und
b. die Dekanin oder der Dekan zustimmt.