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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 44 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 44

Lehrveranstaltungen im Rahmen von Weiterbildungsange-

boten der Universität werden ordentlichen und ausserordentlichen

Professorinnen und Professoren im Umfang von bis zu zwei Semester-

wochenstunden an die Lehrverpflichtung angerechnet, wenn

a. sie nicht separat entschädigt werden und

b. die Dekanin oder der Dekan zustimmt.

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