415.21
PVOUZHOPEUZHRPDUZH
CH-ZH
Art. 41 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)
Art. 41
1 Professorinnen und Professoren halten innerhalb eines Antritts-
Jahres nach der Aufnahme der Lehrtätigkeit eine öffentliche Antritts- vorlesung
vorlesung.
2 Sie können von der Universitätsleitung von dieser Verpflichtung
entbunden werden, wenn sie bereits einen öffentlichen Vortrag an der
Universität gehalten haben.