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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 41 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 41

1 Professorinnen und Professoren halten innerhalb eines Antritts-

Jahres nach der Aufnahme der Lehrtätigkeit eine öffentliche Antritts- vorlesung

vorlesung.

2 Sie können von der Universitätsleitung von dieser Verpflichtung

entbunden werden, wenn sie bereits einen öffentlichen Vortrag an der

Universität gehalten haben.

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