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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 32a : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 32a

11 1 Der Universitätsrat regelt die Entschädigung für die Leis- Pikettdienst

tung von Pikettdienst. Die Ansätze können von den Vorgaben nach

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