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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 31 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 31

Hilfsassistierende werden in Lohnklasse 10 eingereiht. Ver- Hilfs-

fügen sie über einen Bachelorabschluss, werden sie in Lohnklasse 13 assistierende

eingereiht.

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