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415.21 PVOUZHOPEUZHRPDUZH CH-ZH

Art. 28 : Personalverordnung der Universität Zürich (PVOUZH)

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Art. 28

14 Assistierende mit einem Lizenziats-, Diplom-, Masterab-c. Assistierende

schluss oder einem gleichwertigen Abschluss werden in Lohnklasse 17

eingereiht.

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